Neues CO2-Gesetz – ein guter Weg

Veröffentlicht von DaniBuchs am

Im vergangenen Juni lehnte die Stimmbevölkerung das CO2-Gesetz ab. Dieser Entscheid hat den klimapolitischen Konsens stark zurückgeworfen. Heute hat der Bundesrat die Eckwerte eines neuen Gesetzes präsentiert und entschieden, die befristeten Massnahmen zu verlängern. Einige Punkte werden neu vorgeschlagen:

Die neue Vorlage soll ohne neue Abgaben auskommen und die Mittel der verschiedenen klimapolitischen Instrumente sollen «grundsätzlich» jenen Sektoren zugutekommen, aus denen die Mittel stammen. Zusätzliche Unterstützungs-massnahmen sind auch im Gebäudebereich, im Mobilitätsbereich und im öffentlichen Verkehr vorgesehen. Der Bundesrat will bei der Emissionsreduktion am 50%-Ziel bis 2030 festhalten und auf dem bestehenden CO2-Gesetz aufbauen. Die bestehende Lenkungswirkung der CO2-Abgabe soll mit wirkungsvollen Anreizen und einer gezielten Förderung ergänzt werden. Die CO2-Abgabe, die auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas erhoben wird, bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Neu sollen die Mittel aus der Abgabe aber bis knapp zur Hälfte in Klimaschutzmassnahmen investiert werden können (bis 2030 befristete Anpassung der Teilzweckbindung). Die andere Hälfte wird an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt.

Die Vernehmlassung des Bundesrates zur neuen Vorlage dauert bis am 4. April 2022. Mit der Vorlage werden auch das Energie-, Mineralölsteuer-, Umweltschutz-, Luftfahrt- und Schwerverkehrsabgabegesetz angepasst.

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